Produktdatenblatt und CE-Kennzeichnung

Produktdatenblatt

Der Schiefer-Fachverband in Deutschland hat dem folgenden Text des Produktdatenblattes, das auf der gültigen DIN EN 12326-1 beruht, zugestimmt:

Maße, Anforderungen, Prüfungen

1  Geltungsbereich
2  Begriff
3  Anforderungen
3.1 Allgemeines
3.2 Formen und Maße
3.3 Gesteinskundliche und chemische Zusammensetzung
3.4 Dicke der Schieferplatten
3.5 Dichte
3.6 Wasseraufnahme und Wasserundurchlässigkeit
3.7 Temperatur-Wechsel-Beständigkeit
3.8 Biegefestigkeit
3.9 Brandverhalten
3.10 Säurebeständigkeit
3.11 Trennung nach der Herkunft
4 Bezeichnung bzw. Kennzeichnung
5 Prüfung
6 Güteüberwachung
7 Sonstiges

1 Geltungsbereich

Produktdatenblätter des deutschen Dachdeckerhandwerks legen Anforderungen an die Produkte dergestalt fest, dass die Anwendung der Produkte im Sinne der Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks möglich ist.

Dieses Produktdatenblatt gilt für das Naturprodukt Schiefer in allen natürlich vorkommenden Farben.

2 Begriff

Gesteine, die sich für die Verwendung als Dach- und Wandschiefer eignen, zeichnen sich durch ein extrem straffes Parallelgefüge aus, das sich ebenflächig, dünn und leicht spalten lässt. Sie sind aus tonigen Sedimentgesteinen hervorgegangen und gehören gesteinskundlich in einen Bereich, der an der Grenze zwischen Sediment und metamorphem Gestein beginnt und bei den schwach metamorphen Phylliten endet. Glimmer- und z. T. auch Chloritminerale (d. h. Schichtsilikate) sind die überwiegenden und wichtigsten Bestandteile. Schiefer müssen, damit sie technisch genutzt werden können, bestimmte gesteinskundliche Anforderungen an ihre Witterungsbeständigkeit erfüllen.

3 Anforderungen

3.1 Allgemeines

Schiefer müssen den Prüf- und Güteanforderungen der DIN EN 12326- 1 “Schiefer und andere Natursteinprodukte für überlappende Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen Teil 1: Produktspezifikation” entsprechen. Die Normen DIN EN 12326-1 und DIN EN 12326-2 gelten ausschließlich für Neuprodukte vor dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Für die Bewertung von verbauten Schiefern sind die dortigen Forderungen nicht übertragbar. Ergänzend zu den Anforderungen der DIN EN 12326- 1 werden zusätzliche Anforderungen an Schiefer für die Verlegung im Sinne der Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks gestellt. Mit Schieferplatten, die diese zusätzlichen Anforderungen erfüllen, und bei Einhaltung der “Fachregel für Dachdeckungen mit Schiefer” und der “Fachregel für Außenwandbekleidungen mit Schiefer” sind die Deckung von Dächern und die Bekleidung von Außenwänden in allen Klimazonen Deutschlands

3.2 Formen und Maße

3.2.1 Allgemeines

Die Formen und Maße sind in den Fachregeln für Dachdeckungen mit Schiefer und denen für Außenwandbekleidungen mit Schiefer genannt.

3.2.2 Lochung

Die Lochung der Decksteine erfolgt normalerweise von innen nach außen (Rückseite zur Ansichtsseite). Eine Unterscheidung der Lochung für die verschiedenartigsten Anwendungsbereiche (Dach, Wand) erfolgt normalerweise nicht. Für gewisse Deckungsarten werden Schiefer ungelocht geliefert. Dies gilt auch für Zubehör-Steine.

3.2.3 Maßtoleranzen

(1) Bei Schieferplatten, deren Form durch gleichmäßige Höhe oder gleichmäßige Breite gekennzeichnet ist, dürfen die tatsächlichen Maße nicht mehr als ± 5 mm von den Nennmaßen abweichen.

(2) Bei Schiefern mit rechtem Winkel darf die Winkligkeit des Schiefers nicht mehr als 1 % von der Länge des Schiefers abweichen.

(3) Die Abweichung von der Geradheit bei rechteckigen Schieferplatten mit einer Länge kleiner oder gleich 500 mm darf höchstens 5 mm betragen. Bei Schieferplatten mit einer Länge größer als 500 mm darf die Abweichung 1 % der Länge nicht überschreiten.

Abbildung 1       

3.2.4 Vollkantigkeit

Rechtecke müssen nicht immer vollkantig sein, soweit dadurch die geforderten Überdeckungen hinsichtlich der Regensicherheit nicht beeinträchtigt werden (Schulterung).

3.2.5 Ebenheit

Rechteckige Schieferplatten müssen in Bezug auf die Ebenheit dem Schiefertyp “normal”, “glatt” oder “sehr glatt” entsprechen. Bei Schiefergrößen über 400 mm Kantenlänge soll der Schiefer dem Schiefertyp “glatt” oder “sehr glatt” entsprechen.

3.3 Gesteinskundliche und chemische Zusammensetzung

Ergänzend zu den Anforderungen der DIN EN 12326-1 muss Schiefer für die Anwendung nach den Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks folgenden Anforderungen entsprechen:

–  Die Schieferplatten sollten im Wesentlichen frei von offenen und quarzverheilten Feinklüften sein.

–  Die Schieferplatten sollen frei von schädlichen Erzeinschlüssen sein.

–  Der Gehalt an elementarem Kohlenstoff darf 2 Gewichts-Prozente nicht übersteigen.

–  Der Gehalt an Kalk (CaCO3) darf 20 Gewichts- Prozente nicht übersteigen.

–  Der Schiefer soll eine Spaltbarkeit entlang einer tektonischen Schieferung und nicht ausschließlich entlang einer Schichtung
aufweisen.

3.4 Dicke der Schieferplatten

Die Nenndicke von Dach- und Wandschiefer, die den in Deutschland üblichen Verlegetechniken und -traditionen und den dort vorherrschenden Klima- und Umweltbedingungen Rechnung trägt, beträgt mindestens 5 mm. Die Nenndicke ist mindestens 1mm höher als die Mindesteinzeldicke. Bei größeren Schieferformaten können größere Nenndicken vorkommen.

Die Basiseinzeldicke (ebi) beträgt mindestens 4 mm.

Nur soweit sich bei Schiefern mit einer charakteristischen Biegefestigkeit von weniger als 40 MPa gemäß Ziffer 5.3 DIN EN 12326-1 aus der Berechnung nach Anhang B dieser Norm bei größeren Schieferformaten eine höhere Basisdicke ergibt, wird diese angewendet.

Gemäß Ziffer 5.2.3.3 bis 5.2.3.5 DIN EN 12326-1 ergibt sich eine Erhöhung der Basiseinzeldicke für Schiefer mit einem Kalkgehalt von über 5 % Masseanteil (CaC03) in Höhe von 5 % bei der Codierung S1 (Beständigkeit gegen Schwefeldioxid) und 10 % bei der Codierung S2. Hieraus ergibt sich die Mindesteinzeldicke (emi).

3.5 Dichte

Die Dichte soll 2, 7 bis 2, 8 g/cm³ betragen.

3.6  Wasseraufnahme und Wasserundurchlässigkeit

Schiefer sollen der Codierung A1 (< 0,6 Gewichtsprozent) hinsichtlich der Anforderung an die Wasseraufnahme entsprechen. Solcher Schiefer ist Frost-Tau-Wechsel beständig.

3.7 Temperatur-Wechsel-Beständigkeit

Schiefer sollen der Codierung T1 nach DIN EN 12326-1 entsprechen. Schiefer mit der Codierung T3 sind für die Anwendung nach den Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks ungeeignet.

3.8 Biegefestigkeit

Schiefer mit einer Nenndicke entsprechend Absatz 3.4 ist ausreichend biegefest.

3.9 Brandverhalten

Schiefer entspricht der Baustoffklasse A1.

3.10 Säurebeständigkeit

Schieferplatten mit der Codierung S3 nach DIN EN 12326-1 sind für die Anwendung nach den Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks für Dach- und Wanddeckungen nicht geeignet.

3.11 Trennung nach der Herkunft

Um ein annähernd einheitliches Farbbild und eine gleiche Qualität zu erreichen, sind für die Deckung von Dach- und Wandflächen und sämtliche damit in Verbindung stehenden Details nur Schiefer aus einer Grube bzw. einem Bruch zu verwenden. Der Hersteller bzw. Lieferant hat daher eine konsequente Trennung vorzunehmen und die einzelnen Gewinnungsstätten (Grube bzw. Bruch) zusätzlich zur Anforderung der DIN EN 12326- 1 auf den Paletten getrennt auszuweisen.

Auf Kundenwunsch kann durch den geplanten Einsatz unterschiedlicher Schiefer eine Flächengestaltung erreicht werden.

4. Bezeichnung bzw. Kennzeichnung

Auf den Paletten ist fest und deutlich lesbar die sich aus der DIN EN 12326-1 ergebende Bezeichnung auszuweisen:

(Beispielhafte Darstellung)

5 Prüfung

Prüfungen sind nach den in DIN EN 12326-1 bzw. DIN EN 12326-2 genannten Prüfkriterien durchzuführen.

6 Güteüberwachung

Das Einhalten der in Abschnitt 3 genannten Anforderungen ist durch eine regelmäßige werkseigene Produktionskontrolle (WPK, Eigenüberwachung) zu gewährleisten.

Im Rahmen der WPK sind alternative Prüfverfahren zur Ermittlung der in Tabelle 7 in DIN EN 12326-1 genannten Merkmale zulässig, wenn die Korrelation zu den genormten Größen und Verfahren mit ausreichender Genauigkeit nachgewiesen und dokumentiert wurde bzw. die Erreichung der geforderten Mindestwerte mit ausreichender Sicherheit möglich ist.

Ergänzend zu den Anforderungen der DIN EN 12326-1 wird eine Wiederholung der Erstprüfung in regelmäßigen Abständen empfohlen. Ein geeigneter zeitlicher Abstand könnte z.B. 5 Jahre betragen. Diese Fremdüberwachung sollte durch eine anerkannte Prüf- und Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ- Stelle) erfolgen.

7 Sonstiges

Zur fachgerechten Verlegung der Schiefer gehört auch das Prüfen (visuell, Klangprobe und dergleichen) der Steine durch den Verarbeiter vor Einbau.